Leistungsbereich Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Gemäß Verordnung über Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen vom 10. Juni 1998 hat der Bauherr für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden oder gefährliche Arbeiten verrichtet werden, einen geeigneten Koordinator zu bestellen. Der Bauherr kann diese Aufgabe an Dritte übertragen.
Einrichtungen für den Gesundheitsschutz
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