Leistungsbereich Sicherheits- und Gesundheitskoordination

Gemäß Verordnung über Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen vom 10. Juni 1998 hat der Bauherr für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden oder gefährliche Arbeiten verrichtet werden, einen geeigneten Koordinator zu bestellen. Der Bauherr kann diese Aufgabe an Dritte übertragen.
  • Vorankündigung: Anmeldung der Baustelle bei der zuständigen Behörde

  • SIGEPLAN: Entwickeln von Maßnahmen zur gemeinsamen Nutzung sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie

Einrichtungen für den Gesundheitsschutz

  • Überprüfen der Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheits- Schutzmaßnahmen bei der Zusammenarbeit der bauausführenden Unternehmen

  • Fortschreiben und Anpassen der Unterlagen

  • Einordnen von Sicherheits- und Gesundheitsschutz in ein Konzept für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage